Am 1. Januar 2018 ist der revidierte Zahnarzttarif zwischen der Schweizerischen Zahnärzte- Gesellschaft SSO und den eidgenössischen Sozialversicherungen Unfall- Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV) in Kraft getreten.
Unser Tarif für Privatpatienten (DENTOTAR) lehnt sich in Struktur und Aufbau eng an diesen Tarif an. Daher werden Sie künftig auf Ihrer Zahnarzt- Rechnung neue Tarifpositionen und vor allem einen neuen Taxpunktwert vorfinden.
Der Taxpunktwert UV/MV/IV beträgt neu CHF 1.00
Der Taxpunktwert für Privatpatienten beträgt neu CHF 1.00
Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflege- Versicherung (OKP) sind von dieser Tarifrevision nicht betroffen. Dort gilt bis auf weiteres der alte Tarif mit dem Taxpunktwert CHF 3.10 (Taxpunktwert KVG).
Bei Krankenpflege- Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen (nach VVG) werden nach dem revidierten Tarif abgerechnet und können wie bisher bei den Krankenkassen eingereicht werden.
Wenden Sie sich an uns, wenn Sie mit Ihrer Versicherung Probleme mit der Abrechnung haben oder Sie sonst Fragen haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.